Kontrast
 
BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinfischlingen für die Haushaltsjahre 2026/2027 vom 23. Februar 2026

Kleinfischlingen, den 23.​02.​2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt
 20262027
der Gesamtbetrag der Erträge auf:735.422,00 €656.555,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf:765.578,00 €654.088,00 €
der Jahresfehlbedarf (-) / Jahresüberschuss (+) auf:- 30.156,00 € + 2.467,00 € 
2. im Finanzhaushalt
 2026 2027
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 85.034,00 € 31.367,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf14.000,00 €0,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf35.500,00 €5.500,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 21.500,00 € - 5.500,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 106.534,00 €-25.867,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 2026 2027
zinslose Kredite auf0,00 EUR0,00 EUR
verzinste Kredite auf0,00 EUR0,00 EUR
zusammen auf0,00 EUR0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

 20262027
 0,00 EUR0,00 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

 20262027
 0,00 EUR0,00 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

 20262027
 0,00 EUR0,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 20262027 
Grundsteuer A auf345 v. H.345 v. H.
Grundsteuer B auf465 v. H.465 v. H.
Gewerbesteuer auf380 v. H.380 v. H.

§ 6 Beiträge

Die Beitragssätze für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz werden wie folgt festgesetzt:

 2026 2027
- Beitrag zur Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha40,00 EUR40,00 EUR
- Beitrag für den Starenschutz pro ha Weinbergsfläche0,00 EUR0,00 EUR

§ 7 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.20242.437.357,82 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.20252.419.751,82 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.20262.389.595,82 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.20272.392.062,82 EUR

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 EUR überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000,00 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Kleinfischlingen, den 23. Februar 2026

Benno Wiebke, Ortsbürgermeister

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplanes der Gemeinde Kleinfischlingen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

1.Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates Kleinfischlingen vom 20. Januar 2026 beschlossen.
 Die Haushaltssatzung wurde am 21. Januar 2026 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pf. gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 19. Februar 2026, Az.: 12/901-11 Bedenken wegen Rechtsverletzung entsprechend § 97 Abs. 2 GemO zurückgestellt.
2.Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO i.V. mit § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar vom Montag, 2. März 2026 bis einschließlich Dienstag, 10. März 2026bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 129, öffentlich aus. Der Fachbereich Finanzen bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Günter Lindenkreuz, 06323 959-140 oder einsehbar unter vg-edenkoben.de/service/oeffentliche-bekanntmachungen/offenlage/ oder über QR Code

 

3.Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist
 

Bild zur Meldung: Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinfischlingen für die Haushaltsjahre 2026/2027 vom 23. Februar 2026

Kalender

Nächste Veranstaltungen:

14.​08.​2026 - Uhr

 

15.​08.​2026 - Uhr