Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinfischlingen für die Haushaltsjahre 2026/2027 vom 23. Februar 2026
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| 2026 | 2027 | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf: | 735.422,00 € | 656.555,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf: | 765.578,00 € | 654.088,00 € |
| der Jahresfehlbedarf (-) / Jahresüberschuss (+) auf: | - 30.156,00 € | + 2.467,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| 2026 | 2027 | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | - 85.034,00 € | 31.367,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 14.000,00 € | 0,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 35.500,00 € | 5.500,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 21.500,00 € | - 5.500,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 106.534,00 € | -25.867,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2026 | 2027 | |
| zinslose Kredite auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| verzinste Kredite auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| zusammen auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| 2026 | 2027 | |
| 0,00 EUR | 0,00 EUR |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
| 2026 | 2027 | |
| 0,00 EUR | 0,00 EUR |
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:
| 2026 | 2027 | |
| 0,00 EUR | 0,00 EUR |
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2026 | 2027 | |
| Grundsteuer A auf | 345 v. H. | 345 v. H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v. H. | 465 v. H. |
| Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | 380 v. H. |
§ 6 Beiträge
Die Beitragssätze für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz werden wie folgt festgesetzt:
| 2026 | 2027 | |
| - Beitrag zur Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha | 40,00 EUR | 40,00 EUR |
| - Beitrag für den Starenschutz pro ha Weinbergsfläche | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
§ 7 Eigenkapital
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 2.437.357,82 EUR |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 | 2.419.751,82 EUR |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 | 2.389.595,82 EUR |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2027 | 2.392.062,82 EUR |
§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 EUR überschritten sind.
§ 9 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000,00 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Kleinfischlingen, den 23. Februar 2026
Benno Wiebke, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplanes der Gemeinde Kleinfischlingen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
| 1. | Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates Kleinfischlingen vom 20. Januar 2026 beschlossen. |
| Die Haushaltssatzung wurde am 21. Januar 2026 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pf. gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 19. Februar 2026, Az.: 12/901-11 Bedenken wegen Rechtsverletzung entsprechend § 97 Abs. 2 GemO zurückgestellt. | |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO i.V. mit § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar vom Montag, 2. März 2026 bis einschließlich Dienstag, 10. März 2026bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 129, öffentlich aus. Der Fachbereich Finanzen bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Günter Lindenkreuz, 06323 959-140 oder einsehbar unter vg-edenkoben.de/service/oeffentliche-bekanntmachungen/offenlage/ oder über QR Code |
| 3. | Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist |
Bild zur Meldung: Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinfischlingen für die Haushaltsjahre 2026/2027 vom 23. Februar 2026



















