2. Offenlage der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar
Liebe Kleinfischlingerinnen,
liebe Kleinfischlinger,
die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar sieht vor, dass östlich, süd-westlich und südlich von Kleinfischlingen zwischen Autobahn und der L542 sowie westlich der L542 zwei größere Windparks entstehen (siehe Planungskarte)
Die Gemeinde Kleinfischlingen wird voraussichtlich von ihrem Beteiligungsrecht Gebrauch machen und eine Stellungnahme einreichen.
Auch Sie haben die Möglichkeit Ihre Stellungnahme dazu einzureichen. Nutzen Sie dazu die Plattform für die Online-Beteiligung: Hinweis-Papier .
gez. Benno Wiebke, Ortsbürgermeister
Information der VRRN:
Die Beteiligungsplattform zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie ist vom 03. Februar 2026 bis 16. März 2026 aktiv.
Innerhalb dieses Zeitraumes haben Sie die Möglichkeit Ihre Stellungnahme unmittelbar interaktiv über diese Onlineplattform abzugeben.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des VRRN Online-Beteiligung 2. Offenlage der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar.
Bild zur Meldung: 2. Offenlage der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar


















