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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Kleinfischlingen, den 20.​11.​2025

- Bekanntmachung vom 20.11.2025 -

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als zuständige untere Wasserbehörde gibt bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz der Verbandsgemeinde Edenkoben zur Errichtung von Tümpeln zur Retention von Niederschlagswasser und zur ökologischen Aufwertung am Kaltenbach in der Gemarkung Kleinfischlingen (Az. 250953/WP) eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Die gemäß § 114 a Abs 2 Landeswassergesetz i.V. mit der Anlage 2 (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) erfolgte allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

 

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