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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinfischlingen für die Haushaltsjahre 2024/2025

15. 02. 2024

 

 

vom 29. Januar 2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

 

2024

2025

 

0,00 EUR

0,00 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

 

2024

2025

 

0,00 EUR

0,00 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

 

2024

2025

 

0,00 EUR

0,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

§ 6 Beiträge

Die Beitragssätze für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz werden wie

§ 7 Eigenkapital

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 EUR überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000,00 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Kleinfischlingen, den 29. Januar 2024
Regina von Nida, Ortsbürgermeisterin

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Kleinfischlingen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

1. Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Stadtrates Edenkoben vom 18. Dezember 2023 beschlossen.

2. Die Haushaltssatzung wurde am 9. Januar 2024 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pf. gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 GemO vorgelegt.

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 29. Januar 2024, Az.: 12/901-11-ZwVb7 Bedenken wegen Rechtsverletzung entsprechend § 97 GemO nicht geltend gemacht.

3. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO i.V. mit § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar vom Montag, 19. Februar 2024 bis einschließlich Dienstag, 27. Februar 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 129, öffentlich aus. Der Fachbereich Finanzen bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Kevin Damian, 06323 959-143 oder einsehbar unter vg-edenkoben.de/service/oeffentliche-bekanntmachungen/offenlage/ oder über QR Code

4. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

 

 Ergebnis- und Finanzhaushalt  Kredite 

 

Bild zur Meldung: Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinfischlingen für die Haushaltsjahre 2024/2025

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