Tempo 30-Zone in der Poststraße
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)
hier: Verkehrsbehördliche Anordnung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt aufgrund der §§ 44 und 45 StVO im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Edenkoben und der Ortsgemeinde Kleinfischlingen folgende
verkehrsbehördliche Anordnung:
In der Poststraße wird eine Tempo 30 Zone eingerichtet.
Die Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen (VZ 274.1-40 StVO) „Beginn/Ende einer Tempo 30-Zone“ wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben
Fachbereich Bürgerdienste
Bild zur Meldung: Tempo 30-Zone in der Poststraße