Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

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Aktuelle Meldungen

Öffentliche Bekanntmachung

(11. 08. 2023)

der Rechtsverordnung zur Aufhebung der Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Kaltenbach-Bruch“ im Landkreis Südliche Weinstraße

vom 10. Oktober 1980

- Bekanntmachung vom 03.08.2023 -

Aufgrund des § 22 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362) in Verbindung mit dem § 12 und dem § 13 des Landesnaturschutzgesetzes vom 06. Oktober 2015 (GVBl. Nr. 11 S. 283), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes 26.06.2020 (GVBl. S. 287) wird verordnet:

§ 1

Die Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Kaltenbach–Bruch“ vom 10. Oktober 1980 (veröffentlicht im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz vom 27.10.1980) wird hiermit aufgehoben.

§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Landau in der Pfalz, den 01. August 2023

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

Dietmar Seefeldt, Landrat

Foto zur Meldung: Öffentliche Bekanntmachung
Foto: Öffentliche Bekanntmachung

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Allgemeine Informationen

(14. 12. 2021)

14-tägliche Abholung, neuer Verteilungszeitraum und Änderung der Abholtage: Das ist ab 2022 neu bei den gelben Wertstoffsäcken

Ab 2022 gibt es Neuerungen bei den gelben Wertstoffsäcken. Sie werden künftig öfter abgeholt und auch die Wochentage zur Abholung ändern sich. Die Verteilung der Wertstoffsäcke findet nächstes Jahr ab Januar bis voraussichtlich Ende Februar statt; dabei werden die gelben Wertstoffsäcke (je zwei Rollen mit 13 Säcken) durch die Firma SÜD-MÜLL GmbH & Co. KG an alle Haushalte im Landkreis Südliche Weinstraße verteilt.

Landrat Dietmar Seefeldt weist in diesem Zusammenhang nochmal auf den neuen Service hin, der im vergangenen Jahr bei Verhandlungen mit den Dualen Systemen Deutschland (DSD) erreicht werden konnte: „Ab 2022 werden die Wertstoffsäcke doppelt so oft wie bisher, nämlich alle vierzehn Tage abgeholt. Neben der Erhöhung der Abholfrequenz wird außerdem die Qualität der Säcke noch einmal verbessert, sie sollen deutlich reißfester werden.“

Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft weist zudem darauf hin, dass im kommenden Jahr in vielen Ortsgemeinden die Abfuhr der Wertstoffsäcke an anderen Wochentagen als bisher erfolgt. Die Termine sind im Abfuhrkalender 2022, der in dieser Woche in den Amtsblättern der Verbandsgemeinden abgedruckt war, enthalten. Die Termine sind auch in der kostenlosen SÜW WertstoffApp enthalten, die unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/einrichtungen/eww/wertstoffAPP.php heruntergeladen werden kann.

Sollten in Ihrem Haushalt keine Wertstoffsäcke mehr vorhanden sein und auch bei den Ausgabestellen in den Verbandsgemeindeverwaltungen keine Säcke mehr ausgegeben werden können, können bei Bedarf anstelle der offiziellen gelben Wertstoffsäcke auch andere transparente Kunststoffsäcke zur Erfassung der Leichtverpackungen verwendet werden.

Diejenigen Haushalte, die bis spätestens Ende Februar keine gelben Wertstoffsäcke erhalten haben, können sich direkt mit der Firma SÜD-MÜLL, Niederlassung Landau, unter der kostenlosen Festnetznummer 0800 7701001 in Verbindung setzen.

Wichtig: Der Landkreis Südliche Weinstraße hat hinsichtlich der Verteilung und der Entsorgung der gelben Wertstoffsäcke weder eine rechtliche noch eine finanzielle oder organisatorische Zuständigkeit. Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft bittet deshalb darum, bei auftretenden Problemen zum Thema Wertstoffsäcke stets das genannte Unternehmen zu kontaktieren und weist darauf hin, dass aufgrund anhaltenden Materialmangels und Logistikproblemen eine frühere Verteilung nicht möglich ist.

Die gelben Wertstoffsäcke sind ausschließlich für das Sammeln von restentleerten Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterial vorgesehen.

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

Foto zur Meldung: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Allgemeine Informationen
Foto: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Allgemeine Informationen

Wöchentliche Leerung der Biotonne auch im Oktober und November

(24. 09. 2021)

Die Biotonne im Landkreis Südliche Weinstraße wird auch in den kommenden zwei Monaten, also im Oktober und November, weiterhin wöchentlich statt wie bisher 14-tägig geleert. Darauf weist der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft nun die Nutzer von Biotonnen nochmal hin. Der Werkausschuss des Eigenbetriebs hatte in einer Sitzung im März diesen Beschluss gefasst.

Eine wöchentliche Abfuhr gab es zuvor schon in den Monaten Juni bis September. „Ab Oktober 2021 kommt die Müllabfuhr nun auch in den beiden Herbstmonaten Oktober und November wöchentlich, um die Bio-Abfälle abzuholen. Denn in dieser Zeit fallen in vielen Haushalten bei uns im Landkreis zusätzliche organische Abfälle an, wie Laub, Gartenabfälle oder Heckenschnitt“, erläuterte Landrat Dietmar Seefeldt die Neuerung.“

Der Eigenbetrieb des Landkreises will die freiwillige Biotonne für noch mehr Haushalte attraktiv machen, wenn eine Kompostierung organischer Abfälle auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist. Denn mehr Biotonnen im Landkreis bedeuten eine noch bessere Abfalltrennung und eine Reduzierung des Restmülls. Die Gebühren steigen durch das erhöhte Abfuhr-Intervall im Herbst übrigens nicht. Sie betragen aktuell für die „Standardtonne“ mit 60 Liter Fassungsvermögen monatlich 3,70 Euro.

In diesem Zusammenhang wirbt Landrat Seefeldt nochmals für die Wahl einer größeren Biotonne - auch um sich beispielsweise Fahrten zu Grünabfallannahmestellen zu ersparen. Für monatlich 1,90 Euro mehr (zuzüglich der einmaligen Gebühr in Höhe von 19,10 Euro für den Austausch) kann an Stelle der 60 Liter fassenden Biotonne die doppelt so große Tonne mit 120 Litern genutzt werden. Mit diesem Gefäß wird auch die Verwertung von Rasenschnitt, wenn er nicht auf dem eigenen Grundstück zum Beispiel als Gründünger oder Abdeckmaterial eingesetzt werden kann, einfacher. Hinzu kommt, dass in vielen Fällen durch die Nutzung einer Biotonne, sofern bisher noch keine vorhanden war, auch eine Reduzierung des Restmüllgefäßes möglich sein kann, abhängig von der Personenzahl des Haushalts.

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

Foto zur Meldung: Wöchentliche Leerung der Biotonne auch im Oktober und November
Foto: Wöchentliche Leerung der Biotonne auch im Oktober und November

Tierschutzaufruf zum Schutz von Störchen und der Umwelt

(06. 06. 2020)

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weist daraufhin, dass Plastikmüll, wie auch Gummiringe oder Heftgummis eine hohe Gefahr für Störche, andere Tiere und unsere Umwelt darstellen.

Kunststoffmüll hat nichts in der Natur verloren.
Störche verwechseln das Plastik mit Futter und geben dieses an ihre Jungtiere weiter. Alttiere können in der Regel den Plastikmüll als Gewölle wieder hervor würgen, gelingt dies nicht, leiden die Tiere an inneren Verletzungen und können daran sterben. Jungtiere sind nicht in der Lage Plastikmüll wieder hervor zu würgen und sterben einen qualvollen Tod.

In den Medien wurde in der letzten Zeit immer wieder über Landwirte, Winzer, wie auch über unachtsame Besucher berichtet, welche ihre unschönen Spuren in der Natur hinterließen. So wurde erst vor kurzem von, mit Gummiringen geschnürten, Bündeln aus Radieschen und Bundzwiebeln berichtet. Diese wurden entgegen der guten fachlichen Praxis unachtsam auf einem Feld ausgebracht und werden so leicht zu einer Futterfalle für Störche. In dem Zusammenhang mit Kunststoffabfällen verendeten so erst drei Jungstörche des Storchenzentrums in Bornheim auf tragische Weise.

„Nachdem der Storch durch die Bemühungen der letzten Jahrzehnte wieder zu dem gewohnten und geliebten Bild der Südpfalz gehört, ist es traurig wie gedankenlos diese Tiere gefährdet werden,“ so Landrat Dietmar Seefeldt.
Damit der Storch auch weiterhin das Bild des Naturerlebnisses Pfalz prägen kann, werden Einheimische wie auch Besucher darum gebeten, stets ihren Plastikmüll aus der Natur zu entfernen. Durch ein wenig Aufmerksamkeit werden so viele Störche gerettet und die Pfalz kann sich wieder auf eine schöne Storchensaison freuen.

Foto zur Meldung: Tierschutzaufruf zum Schutz von Störchen und der Umwelt
Foto: Tierschutzaufruf zum Schutz von Störchen und der Umwelt

Aktion Südpfalz-Biotope: Landrat übergibt Kreiszuwendung

(05. 06. 2020)

Die Stiftung zum Schutz von Landschaft und Natur in der Südpfalz (NVS-Naturstiftung) erhält für das Haushalts- und Geschäftsjahr 2020 eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 30.000 Euro vom Landkreis Südliche Weinstraße. Den Zuwendungsbescheid hat Landrat Dietmar Seefeldt gestern den Vorsitzenden der Stiftung in Kleinfischlingen überreicht. Die Zuwendung ist zweckgebunden und soll im Bereich der Personalkosten im Projektbüro der Aktion Südpfalz-Biotope in Kleinfischlingen verwendet werden.

 

Derzeit werden von der Aktion Südpfalz-Biotope im Landkreis Südliche Weinstraße unter anderem die Aufwertung und Erhaltung des Feuchtgebiets im Kaltenbachbruch, die Sanierung von Hohlwegen und weiteren Lössstrukturen im Bereich Hochstadt und die Aufwertung des Feuchtgebietes „Kiesbuckel“ bei Schweighofen realisiert. “Feuchtgebiete und Hohlwege bieten durch ihre Strukturvielfalt eine Vielzahl von Kleinlebensräumen an, die von unterschiedlichen Arten als Nahrungshabitat, Brutstätte und Rückzugsraum genutzt werden sie bedürfen als kulturbedingte Biotope einer fortlaufenden Pflege, die das Projekt Aktion Südpfalz-Biotope leistet”, betonte Landrat Dietmar Seefeldt die Wichtigkeit der Maßnahmen.

 

Neben den Naturschutzprojekten erstellt die Aktion Südpfalz-Biotope eine Datenbank mit naturschutzrelevanten Grundstücken in der Südpfalz und bietet umfangreiche Schulungen für Gemeinden und Gemeindebedienstete an. Im Rahmen der Schulungen wird den Gemeinden eine ökologische Grünflächenpflege nähergebracht.

 

Landrat Dietmar Seefeldt dankte bei der Gelegenheit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Südpfalz-Biotop-Zentrale für ihr außerordentliches Engagement zur Aufwertung von Biotopflächen in der Südpfalz.

 

Hintergrund:

Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes vom 6. Oktober 2015 wurde festgelegt, dass Ersatzzahlungen aus Eingriffsvorhaben grundsätzlich an die Stiftung für Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) abzuführen sind. Für den Mittelabruf bei der SNU bzw. für die Durchführung von groß angelegten Naturschutzprojekten fehlen bei der Unteren Naturschutzbehörde die entsprechenden Kapazitäten. Deshalb wurde eine Kooperation mit der Stiftung des Naturschutzverbandes Südpfalz („Aktion Südpfalz-Biotope“) vereinbart. Die NVS-Naturstiftung hat eigens Fachpersonal zur Bearbeitung der Projekte und Förderanträge eingestellt und kann so die Ersatzzahlungen in die Südpfalz „zurückholen“ und darüber hinaus auch landkreisübergreifende Mittel einwerben.

 

Die Aktion Südpfalz-Biotope als Einrichtung der NVS-Naturstiftung des Naturschutzverbands Südpfalz, verfolgt das Ziel, dem Naturhaushalt durch Aufwertung von Flächen in öffentlichem und privatem Besitz und durch jeweils zielgerichteten pflegerischen Umgang zu helfen. Weitere Informationen unter https://www.nvs-natur-stiftung.de/

Pressemitteilung: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, 22.05.2020

Foto zur Meldung: Aktion Südpfalz-Biotope: Landrat übergibt Kreiszuwendung
Foto: Aktion Südpfalz-Biotope: Landrat übergibt Kreiszuwendung


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