Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinfischlingen für das Haushaltsjahr 2023

05. 01. 2023

vom 22. Dezember 2022

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

§ 4 „Steuersätze“ wird wie folgt geändert:

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt neu festgesetzt:

Grundsteuer A von bisher 300 v. H. auf 345 v. H.

Grundsteuer B von bisher 365 v. H. auf 465 v. H.

Gewerbesteuer von bisher 380 v. H. auf 380 v. H.

§ 2

Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Kleinfischlingen, den 22. Dezember 2022

Regina von Nida, Ortsbürgermeisterin

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und Auslage der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kleinfischlingen für das Haushaltsjahr 2023

1.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 13. Dezember 2022 beschlossen.

2.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde am 14. Dezember 2022 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pf. gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 15. Dezember 2022, AZ.: 12/901-11 Bedenken wegen Rechtsverletzung entsprechend § 97 GemO nicht geltend gemacht.

3.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO i.V. mit § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar von Montag, 9. Januar 2023 bis einschließlich Dienstag, 17. Januar 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 128, öffentlich aus. Der Fachbereich Finanzen bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Kevin Damian, 06323 959-143 oder

4.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

 

Bild zur Meldung: 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinfischlingen für das Haushaltsjahr 2023

Nachricht

Kalender