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Jagdverpachtung

07. 12. 2022

Zum 01. April 2023 ist die Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Kleinfischlingen (Feldjagd) auf die Dauer von acht Jahren zu verpachten.

Die Verpachtung erfolgt im Wege der freihändigen Vergabe, wobei die Jagdgenossenschaft Kleinfischlingen an ein Höchstgebot nicht gebunden ist.

Angebote sind schriftlich im verschlossenen Umschlag mit der Anschrift „Jagdverpachtung Kleinfischlingen Feldjagd“ - Nicht öffnen- bis spätestens Mittwoch 22. Dezember 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung 67480 Edenkoben, Poststraße 23, abzugeben.

Es kommen nur jagdpachtfähige Bewerber in Frage, deren Hauptwohnsitz nicht weiter als 20 Kilometer (Luftlinie) von Kleinfischlingen entfernt ist. Ansonsten muss ein örtlicher Jagdaufseher benannt werden, der das Fallwild beseitigen kann. Der Nachweis der Pachtfähigkeit des jeweiligen Bieters soll dem Angebot beigefügt werden.

Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Kleinfischlingen ist ein Niederwildrevier mit einer Gesamtgröße von ca. 252 Hektar, davon bejagbare Fläche ca. 237 Hektar, befriedete Fläche 15 Hektar, Feldanteil 237 Hektar.

Die Pachtbedingungen liegen bis einschl. 22. Dezember 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung 67480 Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 128, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Der Zutritt zum Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 06323/959-143) möglich. Bitte tragen Sie zum Termin eine Gesichtsmaske (OP-Maske oder FFP2 Maske).

Mit der Abgabe des Pachtangebotes werden gleichzeitig die Pachtbedingungen des Pachtvertrages des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz anerkannt. Gebote müssen beziffert und aus sich selbst heraus verständlich sein. Die Jagdpachtfähigkeit und die Gesamtfläche gem. § 14 Abs. 3 und 5 LJG sind durch eine dem Gebot beigefügte Bescheinigung der Unteren Jagdbehörde nachzuweisen.

 

Bild zur Meldung: Jagdverpachtung

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