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Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2023 sowie Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

24. 11. 2022

... für das Haushaltjahr 2023 sowie Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben hat den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 für die Ortsgemeinde Kleinfischlingen erstellt und 24. November 2022 dem Gemeinderat zugeleitet.

Der Entwurf der 1. Nachtraghaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt ab dem 25. November 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, Zimmer 128, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat am 13. Dezember 2022 zur Einsichtnahme aus. Der Entwurf der 1. Nachtraghaushaltssatzung ist auch online einsehbar unter vg-edenkoben.de/service/oeffentliche-bekanntmachungen/offenlage/.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kleinfischlingen haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 25. November 2022 bis einschließlich 08. Dezember 2022 Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Kleinfischlingen, 24. November 2022,
Regina von Nida, Ortsbürgermeisterin

 

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