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Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Erhaltungssatzung „Altortbereich“

06. 05. 2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinfischlingen hat am 22.04.2021 für den Bereich des sogenannten Altortbereichs einen Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs.1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Mit der Erhaltungsatzung soll gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB die städtebauliche Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt erhalten werden.

Aufgrund des vorliegenden Aufstellungsbeschlusses können nach Maßgabe des § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Anträge auf Errichtung, Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage innerhalb des oben bezeichneten Bereichs, soweit sie nach Landesrecht genehmigungs-, zustimmungs- oder erlaubnispflichtig sind, entsprechend § 15 Abs. 1 BauGB bis zur Dauer von zwölf Monaten zurückgestellt werden, wenn zu befürchten ist, dass die Verfolgung des mit der Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB angestrebten Ziels durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

Der Geltungsbereich ist auf dem abgedruckten Auszug der Flurkarte (siehe beigefügte Datei) mit einer Linie stark umrandet.

Kleinfischlingen, 29.04.2021
gez. Regina von Nida, Ortsbürgermeisterin
 

Bild zur Meldung: Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Erhaltungssatzung „Altortbereich“

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